
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Stand Mai 2003
Liebe Reiseteilnehmer, liebe ReiseteilnehmerInnen
Die nachfolgenden “Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ von sepp’s bikerteam bilden zusammen mit dem Reiseprogramm einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen und uns.
1. Anmeldung
Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl auf 14 Personen beschränkt ist. Die Anmeldung gilt als definitiv, sobald wir die An- oder Gesamtzahlung erhalten haben.
2. Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer unsere Buchungsbestätigung zusammen mit der Rechnung für die Zahlung. Die Zahlung ist sechs Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als vier Wochen) ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig.
3. Preis- und Programmänderungen
3.1 Preisänderungen
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass wir die im Programm aufgeführten Preise erhöhen müssen. Preisänderungen werden mindestens drei Wochen vor Reisebeginn bekanntgegeben. Ist der neue Arrangementpreis mehr als 10% über dem alten, haben sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach erhalt der entsprechenden Mitteilung kostenlos von der Reise zurückzutreten. Die bereits einbezahlten Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet.
3.2 Programmänderungen
Wir behalten uns im Interesse der Teilnehmer vor, das Programm oder einzeln vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Insbesondere haften wir nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
3.3 Einzelzimmerzuschlag
Alle Arrangementpreise sind im Doppelzimmer berechnet. Wir sind bemüht, für alle TeilnehmerInnen einen geeignete/n ZimmerpartnerIn zu finden. Sollte kein/e ZimmerpartnerIn gefunden werden, oder auf ausdrücklichen Einzelzimmerwunsch, wird der Einzelzimmerzuschlag verrechnet.
3.4 Kleingruppenzuschlag für Gruppenreisen
Für die Durchführung der Reisen brauchen wir 8 TeilnehmerInnen. Wenn sich weniger Personen als die Mindestteilnehmerzahl anmeldet, wir ein selbstkostendeckender Kleingruppenzuschlag erhoben werden, je nach Reise und Teilnehmerzahl zwischen CHF 100.- bis CHF 500.-
3.5 Bike-Transportkosten
Die Bike-Transportkosten sind im Arrangementpreis enthalten.
4. Leistungen
Unsere Leistungen sind im Prospekt abschliessend aufgeführt. Die Reisen beginnen im Werdenberg welches auch der Schluss der Reise ist.
5. Annulationsbedingungen
5.1 Annulation durch den/die Kunden/in
Eine Annulation muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen. Für Auslandreisen oder Transalps beträgt die minimale Annulationsgebühr bis 60 Tage vor Abreise CHF 200.- pro Person. Für Weekends, Tageskurse und Kurztouren beträgt die minimale Annulationsgebühr bis 60 Tage vor Abreise CHF 60.- pro Person. Bei kurzfristigen Annulierungen gelten für alle Reisen folgende Gebühren in Prozent des Arrangementspreises (es wird in jedem Fall mindestens die minimale Annulationsgebühr verrechnet):
· 59 bis 30 Tage vor Abreise 40%
· 29 bis 15 Tage vor Abreise 60%
· 14 bis 00 Tage vor Abreise 90%
Jede/r TeilnehmerIn, die sich zur Abfahrt nicht oder zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente einfindet, schuldet sepps bikerteam 100% des Arrangementspreises.
5.2 EinzelteilnehmerIn
Wenn ein Teilnehmer oder Teilnehmerin seine Reise absagen muss, kann ein Ersatz benennt werden. Der Ersatz muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- sind durch den Zurücktretenden zu übernehmen.
5.3 Annulation durch sepps bikerteam
Es steht im Ermessen von sepps bikerteam, Reisen infolge ungenügender Beteiligung, Streiks, Unruhen, oder höherer Gewalt nicht durchzuführen. In diesem Falle wird dem/der TeilnehmerIn der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch gegenüber sepps bikerteam besteht nicht.
6. Versicherungen
Wir empfehlen unseren TeilnemerInnen dringend eine ELVIA-Annulationskosten- und Assistanceversicherung abzuschliessen. Im Preis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Wir bitten unsere TeilnehmerInnen ihre persönlichen Diebstahl-, Unfall-Kranken- und sonstige Versicherungen zu prüfen.
7. Haftung
7.1 Allgemein
sepps bikerteam vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstanden Kosten, soweit es unserer Reiseleitung nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden des Teilnehmers vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den doppelten Preis der Pauschalreise beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
7.2 Haftungsausschluss
sepps bikerteam haftet dem Teilnehmer nicht, wenn die Nichterfüllung oder die gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:
· Auf Versäumnisse des/der TeilnehmerIn;
· Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
· Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches sepps bikerteam oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
· Der Veranstalter entscheidet über die Durchführung.
7.3 Transportschäden
Wir haften nicht für allfällige Schäden an Mountainbikes oder anderem Reisegepäck, welche während dem Transport, den Anfahrten oder dem Aufenthalt im Feriengebiet entstanden sind. Wir empfehlen unseren Teilnehmern, ihre Sportausrüstung sowie Reisegepäck privat zu versichern.
7.4 Erhöhtes Unfallrisiko
Mountainbiking und andere sportliche Betätigungen sind mit besonderen Risiken verbunden und erfolgt deshalb auf eigene Gefahr.
Wichtig ist, dass Sie sich für eine Reise entscheiden, die Ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Grundsätzlich vorausgesetzt werden Gesundheit, gute Grundkondition. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine ärztliche Untersuchung.
8. Beanstandungen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleidet ein Teilnehmer einen Schaden, so sind die betreffenden Teilnehmer verpflichtet, diesen Mangel oder Schaden unverzüglich zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
9. Pass
Wir bitten die Teilnehmer, ihre Reisepapiere (Pass, Identitätskarte) auf deren Gültigkeit zu prüfen. Für die Einreise in EU-Länder genügt ein max. 5 Jahre abgelaufenes Reisepapier.
10. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und sepps bikerteam ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist am Sitz des Veranstalters.
sepp’s bikerteam – Sepp Kessler – Bleichestr.14 – CH-9470 Werdenberg – Tel +41 81 771 46 10 – e-mail: sepp-kessler@bluewin.ch